Eine Informationsveranstaltung für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden.
Die deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei ALARIS in Paris bietet am 24. Mai 2018 im PARK HYATT HOTEL in Paris eine Veranstaltung zum Thema Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich an. Die Veranstaltung wird Ihnen einen Einblick in das französische Entsenderecht geben, das unter Macron grundlegend verändert wurde. Thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung ist es, die Fallstricke des französischen Entsendegesetzes zu umgehen und mehr über die notwendigen juristischen und administrativen Voraussetzungen zu erfahren.
Eine Veranstaltung zum Arbeitsrecht in Frankreich.
Referenten: Rechtsanwalt/Avocat David H. HARTMANN / Avocat Céline TAIEB
VERANSTALTUNGSORT:
PARK HYATT PARIS-VENDÔME
5 rue de la Paix, 75004 Paris
ZEIT: Freitag, den 24. Mai 2018 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
PROGRAMM:
A.) ENTSENDUNG NACH FRANKREICH
I.) Voraussetzungen
II.) Anmeldung DIRECCTE/SIPSI
III.) Der Repräsentant in Frankreich
IV.) Besonderheiten im Baubereich
/ Arbeitsvermittlungsunternehmen ETT
B.) UNZULÄSSIGE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
I.) Prêt de main-d’oeuvre illicite
II.) Marchandage (Art. L. 8231-1 Code du Travail)
III.) Ausnahmen (Art. L. 8241-2 et L. 8241-3 du Code du Travail)
IV.) Zivil,- und strafrechliche Folgen
KOSTEN
125 Euro pro Teilnehmer/-in zzgl. MwSt.
ANMELDUNG
Eine Anmeldung ist notwendig.
Bitte melden Sie bis zum 10. Mai 2018 an unter:
Email: info@tiemles.com
Fax: 33 (0)1 44 88 29 29
Einschreibungen sind Pflicht. Die Kosten können auch unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden.
Änderungen sind vorbehalten.
Download der Ausschreibung als PDF: 24Mai18-Vortrag-Entsendungsrecht-Paris-Alaris